Kennen Sie den MARKTWERT Ihrer Immobilie?
Wo immer man im Rechtsleben mit Immobilien zu tun hat, ist der Marktwert (Verkehrswert) der Immobilie ausschlaggebend.
Anhand aktueller Richtlinien der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstelle ich für Ihre Immobilie eine Bewertung gemäß § 194 Baugesetzbuch oder ein Kurzgutachten.
Ziel jeder BEWERTUNG ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks zu bestimmen.
Marktwerte müssen fundiert ermittelt sein, damit Sie diese als eine verlässliche Grundlage für Ihre immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen nutzen können.